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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Pferdevilla Kunterbunt – Stand: April 2026

§ 1  Allgemeines & Vertragsverhältnis

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote der Pferdevilla Kunterbunt, Inhaberin: Rahel Trabucco.

1.2  Diese AGB sind Bestandteil des zwischen der Anbieterin und dem Kunden geschlossenen Unterrichts- bzw. Dienstleistungsvertrages.

1.3  Abweichende Vereinbarungen sowie Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp).

1.4  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2  Angebote und Konzept

2.1  Die Pferdevilla Kunterbunt ist kein klassischer Reitbetrieb. Im Mittelpunkt stehen Beziehung, Verständnis und achtsame Arbeit mit dem Pferd.

2.2  Reiten ist nicht Bestandteil jeder Einheit, sondern entwickelt sich aus der gemeinsamen Arbeit.

2.3  Der Unterricht findet in Gruppen (Größe gemäß jeweiliger Ausschreibung) oder im Einzel- bzw. Zweierformat statt.

2.4  Gewichtslimit: Zum Schutz der Pferdegesundheit behält sich die Anbieterin vor, das Reiten bei Überschreiten eines bestimmten Körpergewichts (je nach Pferd individuell festgelegt) zu untersagen. Die pädagogische Arbeit am Boden bleibt davon unberührt.

§ 3  Anmeldung und Vertragsschluss

3.1  Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder digital erfolgen.

3.2  Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des separaten Unterrichtsvertrages oder mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Pferdevilla Kunterbunt zustande.

3.3  Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.

§ 4  Probestunden

4.1  Der Einstieg erfolgt über eine kostenpflichtige Einzelprobestunde, die vorab zu bezahlen ist.

4.2  Die Probestunde dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Einschätzung des passenden Angebots. Ein Anspruch auf einen festen Platz entsteht daraus nicht.

§ 5  Gruppenplätze (Monatsmodell für Kinder, Jugendliche & Erwachsene)

5.1  Der Gruppenplatz ist ein fest reservierter Platz. Die monatliche Zahlung deckt die Platzreservierung – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme des Kunden.

5.2  Der Unterricht findet an einem festen Termin ausschließlich in den Schulwochen Baden-Württembergs statt (ca. 39 Einheiten/Jahr). In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein regulärer Unterricht statt.

5.3  Wetterklausel: Das Tierwohl steht an erster Stelle. Bei extremen Wetterbedingungen (z. B. große Hitze, Sturm, extreme Kälte), die das Wohl der Pferde oder die Sicherheit gefährden, findet statt der praktischen Arbeit am Pferd eine theoriebasierte Einheit oder Übungen ohne Pferd statt. Dies gilt nicht als Unterrichtsausfall.

5.4  Muss eine Einheit durch die Pferdevilla Kunterbunt ausfallen (z. B. Krankheit der Anbieterin), wird ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nur, wenn kein Ersatztermin angeboten wird.

5.5  Bei Abwesenheit des Teilnehmers (z. B. Urlaub, Krankheit) besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung.

§ 6  Einzeltermine & Achtsamkeitsangebote

6.1  Einzeltermine sind vorab zu buchen und zu bezahlen.

6.2  Achtsamkeitsangebote umfassen in der Regel kein Reiten.

§ 7 Zahlung

7.1 Sämtliche Leistungen sind im Voraus zu bezahlen. Dies gilt sowohl für monatliche Beiträge als auch für Einzeltermine, Kurse und Veranstaltungen.

7.2 Monatliche Beiträge sind jeweils zum Monatsersten fällig. Einzeltermine, Kurse und Veranstaltungen sind mit der Buchung zu bezahlen.

7.3 Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann der Platz ausgesetzt werden. Bei anhaltendem Verzug kann das Vertragsverhältnis seitens der Anbieterin gekündigt werden.

§ 8  Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1  Das Monatsmodell läuft auf unbestimmte Zeit.

8.2  Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende in Textform (Whatsapp, Email) gekündigt werden.

 

§ 9  Absagen Einzeltermine

9.1 Einzeltermine können bis 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Sofern kein Ersatztermin vereinbart wird, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % erhoben.

9.2 Bei einer späteren Absage ist das volle Entgelt zu leisten, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.

§ 10  Ferienangebote, Kurse & Workshops

10.1  Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % fällig.

10.2  Bei einer späteren Absage ist das volle Entgelt zu leisten, es sei denn, der Platz kann anderweitig vergeben werden.

 

§ 11  Selbstständige Vorbereitung

11.1  Teilnehmern kann nach Ermessen der Anbieterin erlaubt werden, Pferde eigenständig vorzubereiten. Dies geschieht in Anwesenheit oder Nähe der Inhaberin. Erziehungsberechtigte erklären hierzu ausdrücklich ihr Einverständnis.

§ 12  Verhalten, Sicherheit & Aufsichtspflicht

12.1  Den Anweisungen der Anbieterin ist Folge zu leisten. Beim Reiten ist das Tragen eines geprüften Reithelms und festes Schuhwerks Pflicht.

12.2  Gesundheitsangaben: Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, über relevante Allergien (z. B. Heustaub), körperliche oder psychische Einschränkungen vorab zu informieren.

12.3  Die Aufsichtspflicht für Minderjährige beschränkt sich auf die Dauer der vereinbarten Einheit (von der Übernahme bis zur Entlassung des Kindes).

12.4  Das Betreten des Hofgeländes sowie der Umgang mit den Pferden erfolgt auf eigene Gefahr.

 

§ 13  Haftung & Versicherung

13.1  Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

13.2  Für sonstige Schäden haftet die Anbieterin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13.3  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13.4  Eine Haftung für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird nicht übernommen.

13.5  Den Kunden wird dringend empfohlen, eine eigene Privathaftpflichtversicherung (inkl. Risiko Reiten/Umgang mit Pferden) sowie eine private Unfallversicherung abzuschließen.

 

§ 14  Foto- und Videoaufnahmen

14.1  Aufnahmen durch Begleitpersonen sind nur nach Absprache gestattet. Es darf ausschließlich das eigene Kind aufgenommen werden.

 

§ 15  Tierwohl & Ethik

15.1  Ein respektvoller Umgang mit den Pferden ist Voraussetzung. Grobes Verhalten führt zum sofortigen Ausschluss.

15.2  Das "Nein" des Pferdes: Die Anbieterin behält sich vor, Übungen oder das Reiten anzupassen oder abzubrechen, wenn die Tagesform oder das Verhalten des Tieres dies zum Schutz des Tierwohls erfordert.

 

§ 16  Schlussbestimmungen

16.1  Änderungen dieser AGB erfolgen nur aus sachlichem Grund (z. B. Änderung der Rechtslage) und werden dem Kunden 4 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.

16.2  Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

Stand: April 2026

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